Wenn Sterne blinken .....
Unterkunftsbetriebe, die mit Sternen ausgezeichnet sind, haben sich einer freiwilligen, bundeseinheitlichen Klassifizierung unterzogen.
Die Klassifizierung erfolgt gemäß der Kriterien
- des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (DEHOGA),
wenn es sich um konzessionierte Betriebe ab 9 Betten handelt (Hotelklassifizierung).
- des DEHOGA in Kooperation mit dem DTV,
wenn es sich um Gästehäuser, Gasthöfe oder Pensionen ab 9 Betten handelt, bei denen die Kriterien der Hotelklassifizierung nicht passen
(G-Klassifizierung, da durch ein führendes G gekennzeichnet).
- des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV),
wenn es sich um Pensionsbetriebe unter 9 Betten,
private Anbieter (durch ein führendes P gekennzeichnet)
oder Ferienwohnungen (durch ein führendes F gekennzeichnet) handelt.
Eine fehlende Sterne-Klassifizierung lässt keinen Rückschluss auf den Standard des jeweiligen Hauses zu.


